Immobilienrecht

Abwicklung von Liegenschafts- und Wohnungskäufen inkl. der treuhändigen Abwicklung sowie die grundbücherliche Einverleibung, Verfassen und rechtliche Prüfung von Miet- und Pachtverträgen, Bauträgerverträgen, Wohnungseigentumsverträgen, Baurechtsverträgen sowie Führung von Verfahren bezüglich der Überprüfung des höchst zulässigen Mietzinses und die anschließende Rückforderung des zu viel bezahlten Mietzinses.

Weiters beraten und vertreten wir private und öffentlich-rechtliche Bauherren, Bauträger etc. sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Baumängeln und Planungsfehlern sowie Bauunternehmen und Unternehmen des Baunebengewerbes bei der Abwehr von Ansprüchen.

Wir vertreten sowohl Privatpersonen, als auch Architekten, Ziviltechniker, Bauträger, Statiker und Planer bei der Geltendmachung von Honorar- und Urheberrechtsansprüchen als auch bei der Abwehr von Schadersatzansprüchen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit.