Erstberatung

Die erste anwaltliche Auskunft ist kostenlos, wenn dies mit uns im Vorhinein vereinbart wurde. Gemeinsam mit dem Klienten treffen wir eine auf die individuellen Bedürfnisse des Falles und des Klienten bezogene Honorarvereinbarung.

Dabei wird in der Regel ein Stundensatz oder die Anwendung des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) oder der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) vereinbart.

Die größtmögliche Transparenz bei der Verrechnung ist uns ein wichtiges Anliegen.

Wir arbeiten auch mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird nach Bestätigung der Deckung mit dieser direkt verrechnet.

Wird nichts anderes vereinbart, steht es uns frei die Honorarvergütung nach üblichen Stundensätzen, Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) vorzunehmen.